Darf es nochmals sein?
Vor einigen Jahren wurde eine kleine Gemeinde im Bündner Münstertal vom „damals noch nicht und inzwischen nicht mehr“ BR C.B. hoch gelobt, weil sie mit einer Stimme gegen den EWR-Vertrag gestimmt hatten. Nicht eine einzige JA-Stimme gab es für das Vertragswerk, welches damals effektiv zur Gründung der AUNS geführt hatte. Blocher lobte damals die Gemeinde für Ihre wahre und aufrichtige Haltung. Irrtum vorbehalten, verlieh die Gemeinde für diese lobende Erwähnung dem genannten Herrn für diese Werbung gleich das Ehrenbürgerrecht.
Man darf aufgrund dieser Tatsache also durchaus sagen, dass das Dorf ein SVP-Dorf ganz auf der Blocherschen Linie ist.
Diese Woche hat eine neue Abstimmung in diesem kleinen Dorf namens Lü gemacht: Eine Gemeindefusion mit fünf weiteren Münstertaler Gemeinden wurde ebenfalls einstimmig angenommen. Zu denken geben hier jedoch die Umstände, welche zu diesem einstimmigen Ergebnis geführt haben: Wenige Tage zuvor wurde nämlich die selbe Vorlage knapp mit 18:17 verworfen, womit die geplante Fusion nicht zustande gekommen wäre.
Was heisst das nun?
Heisst das nun, dass Gemeindeversammlungs-Entscheide nicht abschliessend sind? Heisst das, dass auch Einbürgerungen an der Gemeindeversammlung doch nicht endgültig sein können? Oder dass man Geschäfte immer und immer wieder hervorbringen darf, ohne dass sie als „Zwängerei“ verstanden werden solange das Resultat am Schluss stimmt? Sollte dieses Resultat Signalwirkung auf die ganze Schweiz haben, dann dürfen wir also gespannt sein, wie oft wir über die Einbürgerungs-Initiative abstimmen dürfen oder über die „Behördenpropaganda“-Initiative, welche uns doch „faire, ehrliche Information“ (Originaltext von den Plakaten!) verspricht im Gegensatz zu den „tendenziösen Angaben der Behörden“ (Originaltext vom Politblogger)? So oft bis der tendenziöse Gemeinderat sein 30:0 Resultat (im Falle von Lü) bekommt?
Man darf also weiterhin gespannt sein, was hier kommt.
- Der Politblogger
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